Wiener Bildungsplan

Der Bildungsplan konkretisiert die, im Wiener Kindertagesheimgesetz angeführten, Aufgaben des Kindergartens. Es definiert den Kindergarten als Einrichtung, die der regelmäßigen Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern durch Fachkräfte während eines Teiles des Tages dient.

Wir verstehen die drei zentralen Begriffe Bildung, Erziehung und Betreuung auf folgende Weise:

  • Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes durch Unterstützung der Entwicklung von körperlichen, seelischen und geistigen Fähigkeiten.
  • Vorbereitung zu einem selbstbestimmten und selbstverantwortetem Leben in der Gemeinschaft.
  • Wahrnehmen von körperlichen, seelischen und geistigen Bedürfnissen und Gestaltung eines familiären, sicheren und strukturierten Umfeldes zum Wohlfühlen.